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Häufige Fragen
rund um deinen Führerschein

Hier beantworten wir dir die klassischen Fragen rund um deinen Weg zum Führerschein. Sollten noch Antworten offen bleiben, kontaktiere uns gerne direkt.

Die Anmeldung für den Führerschein ist bei uns ab 16 ½ Jahren möglich. Wer unter 18 Jahren ist, muss zur Anmeldung eine erziehungsberechtigte Person mitbringen, da der Ausbildungsvertrag gemeinsam unterschrieben wird.

Mit dem begleiteten Fahren (BF17) kannst du deine Ausbildung früh starten und bereits mit 17 Jahren erste Fahrerfahrung im Straßenverkehr sammeln – gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson. Die Theorieprüfung kannst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat davor. Sobald du 17 bist und alle Prüfungen bestanden hast, darfst du mit Begleitperson fahren.

Wenn bei deiner Anmeldung noch BF17 beantragt wurde und du bis zur praktischen Prüfung volljährig wirst, entfällt die Begleitregelung automatisch. Ab deinem 18. Geburtstag entfällt die Begleitung und du kannst selbstständig unterwegs sein.

Alles was du für die Anmeldung brauchst, findest du in unserer Führerschein Checkliste!

Begleitpersonen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren durchgehend den Führerschein Klasse B besitzen. Außerdem dürfen sie maximal einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben. Zusätzlich gelten die gesetzlichen Vorgaben: 0,5-Promille-Grenze sowie absolutes Drogenverbot während der Fahrt.

Die eingetragenen Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfungsbescheinigung stehen.

Wichtige Unterlagen bei der Antragstellung:
Für jede Begleitperson benötigen wir ein ausgefülltes Formular sowie eine Kopie von:

  • Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Führerschein (Vorder- und Rückseite)

Diese Unterlagen kannst du uns direkt in der Fahrschule mitbringen, per E-Mail schicken oder wir machen die Kopien gemeinsam vor Ort. Das Antragsformular selbst muss im Original und unterschrieben eingereicht werden. Ohne eingetragene Begleitperson kann kein BF17-Antrag gestellt werden.

Was du zur Anmeldung benötigt findest du in unserer Führerschein-Checkliste zusammengefasst.

Der BE ist der „große“ Anhängerführerschein. Du brauchst ihn immer dann, wenn die Kombination aus Auto und Anhänger bestimmte Gewichtsgrenzen überschreitet.

Konkret gilt: Mit Klasse B darfst du Anhänger bis 750 kg ziehen – oder schwerere Anhänger, solange das zulässige Gesamtgewicht (Auto + Anhänger) maximal 3.500 kg beträgt.

Beim BE bist du darüber hinaus flexibel und darfst auch schwerere Anhänger fahren – bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers von 3.500 kg.

Typische Beispiele:

  • Pferdeanhänger
  • Wohnwagen
  • Boots- oder Autotransporter
  • große Kastenanhänger im Handwerk oder Bau

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Du hast bereits Klasse B – Dann kannst du den BE nachträglich machen.

Für den Antrag benötigen wir:

  • gültigen Sehtest
  • biometrisches Passbild
  • deinen Führerschein

Wenn du alles direkt zur Anmeldung mitbringst, können wir den Antrag sofort fertigstellen und beim LBV einreichen. Sobald dieser bearbeitet wurde, startest du mit den Fahrstunden. Eine Theorieausbildung ist nicht erforderlich.

  1. Du machst Klasse B und BE zusammen – Dann wird der BE direkt mitbeantragt.

Sobald alle Unterlagen vollständig sind, reichen wir den Antrag beim LBV ein.
Es fällt keine zusätzliche Grundgebühr für den BE an – diese ist bereits in der Grundgebühr für Klasse B enthalten.

Die Anmeldung bedeutet, dass du dich bei uns in der Fahrschule für deine Fahrausbildung einschreibst. Hier startet dein Weg zum Führerschein.

Der LBV-Antrag ist dagegen der offizielle Antrag beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) in Hamburg. Damit wird deine Fahrerlaubnis (z. B. Klasse B, BF17 oder B197) überhaupt erst beantragt. Den Antrag übernehmen wir für dich, damit der Ablauf möglichst einfach für dich ist.

Dafür benötigen wir folgende Unterlagen:

  • ein biometrisches Passbild
  • einen gültigen Sehtest
  • eine Erste-Hilfe-Bescheinigung (9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten)
  • deinen Personalausweis
  • ggf. die Unterlagen für BF17

Für den Antrag fallen gesetzliche Gebühren an (Stand April 2026):

  • Klasse B / BF17: 45,90 €
  • Klasse B197: 74,50 €

Sobald alle Unterlagen vollständig sind, kommst du kurz ins Büro und unterschreibst den LBV-Antrag. Eine erziehungsberechtigte Person ist dafür nicht erforderlich.

Nach Zahlung der Gebühr senden wir den Antrag für dich an den LBV. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit in Hamburg ca. 6–8 Wochen (Stand 2026).

Achtung: Ohne einen eingereichten LBV-Antrag ist eine Teilnahme an der Theorieprüfung nicht möglich.

Wenn du merkst, dass deine gewählte Führerscheinklasse doch nicht ganz zu dir passt, ist eine Änderung grundsätzlich möglich.

Solche Anpassungen müssen jedoch rechtzeitig beantragt werden. Spätestens etwa 6 Wochen vor der praktischen Prüfung sollte die Änderung abgeschlossen sein, damit sie noch berücksichtigt werden kann.

Die theoretische Prüfung bleibt davon unberührt – die Änderung betrifft ausschließlich die praktische Ausbildung bzw. die praktische Prüfung.

Für eine Anpassung benötigen wir:

  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • die Unterschrift im Büro
  • Für die Bearbeitung fallen zusätzliche gesetzliche Gebühren an.

Gebühren:

  • Wechsel von B197 auf B oder B78 15,30€
  • Wechsel auf B197 43,90€ 

Sobald dein Führerscheinantrag vom LBV genehmigt wurde, beginnen feste Fristen zu laufen.

Ab diesem Zeitpunkt hast du 1 Jahr Zeit, um deine theoretische Prüfung zu bestehen. Sobald du die Theorieprüfung bestanden hast, verlängert sich die Frist automatisch:
Ab diesem Tag hast du erneut 1 Jahr Zeit, um deine praktische Prüfung abzulegen.

Wenn eine dieser Fristen nicht eingehalten wird, verfällt der Antrag nach Ablauf der Frist.
In diesem Fall muss ein neuer Antrag gestellt werden – inklusive aller Unterlagen und den entsprechenden Gebühren. Wurde die theoretische Prüfung innerhalb des alten Antrags bereits abgelegt, muss sie bei einem neuen Antrag erneut abgelegt werden.

Bei der Anmeldung fällt neben der Anmeldegebühr ein Betrag von 110 € für das Lernmaterial an. Dieses Lernpaket umfasst:

  • den Zugang zu unserer Lern-App
  • zwei begleitende Lernbücher

Wir nutzen dieses System, damit du nicht nur im Unterricht lernst, sondern dich auch selbstständig mit den Inhalten beschäftigst. So können wir gemeinsam besser einschätzen, wie gut du vorbereitet bist.

Hier kannst du den aktuellen Theorieplan einsehen.

Vor der Theorieprüfung sind bei uns zwei verpflichtende Vortests in der Fahrschule vorgesehen. Diese Regelung basiert auf den Anforderungen der Prüfungsstellen und den aktuellen Prüfungsquoten. Ohne diese Bestätigung ist eine Anmeldung zur Theorieprüfung nicht möglich – auch wenn der Antrag bereits gestellt wurde.

Wann melden wir dich zur Prüfung an? In der App stehen dir Prüfungssimulationen zur Verfügung, die dem offiziellen Fragenkatalog entsprechen. Sobald du dort regelmäßig mehrere Simulationen hintereinander sicher bestehst, ist das für uns das Zeichen, dass du bereit für die Vortests bist (davon sind zwei verpflichtend).

Wenn keine aktive Nutzung der App stattfindet, erfolgt auch keine Prüfungsanmeldung.

Die Prüfungsgebühren werden direkt vom TÜV erhoben und sind externe Kosten, die nicht von der Fahrschule gestellt werden. Der TÜV sendet die Rechnung direkt an dich nach Hause. Bitte achte deshalb immer darauf, uns sowie den Behörden bei Umzug oder Namensänderung deine aktuellen Daten mitzuteilen.

Prüfungsgebühren (ca. Stand aktuell):

  • Theorieprüfung: ca. 24,99 €
  • Praktische Prüfung (Klasse B / BE): ca. 129,83 €

Diese Gebühren müssen rechtzeitig vor der Theorieprüfung beglichen werden. Ohne Zahlung ist eine Prüfungsanmeldung nicht möglich. Sollte innerhalb eines laufenden Antrags keine Prüfung mehr abgelegt werden und die Gebühren bereits gezahlt worden sein, werden diese nach Ablauf des Antrags in der Regel vom TÜV erstattet.

Wird eine Prüfung nicht bestanden, fallen bei einer Wiederholung erneut Gebühren beim TÜV sowie gegebenenfalls zusätzliche Kosten in der Fahrschule an.

Nach einer nicht bestandenen Prüfung gilt zudem eine gesetzliche Wartezeit von mindestens 14 Tagen, bevor ein neuer Prüfungstermin möglich ist.

Die Dauer der Führerscheinausbildung hängt immer von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel deinem eigenen Lernfortschritt, der Terminverfügbarkeit und der aktuellen Auslastung. Im Durchschnitt solltest du für den Führerschein Klasse B mit etwa 3 bis 6 Monaten rechnen.

In der Praxis sind bei uns in der Regel eher ca. 4 bis 6 Monate realistisch, da neben der Theorie auch organisatorische Abläufe (z. B. Antragstellung und Bearbeitungszeiten) sowie die Terminplanung für Fahrstunden eine Rolle spielen.

Wie schnell du vorankommst, hängt außerdem stark von deinem eigenen Engagement ab: Wer regelmäßig lernt und sich häufig Fahrstunden einplant, kommt natürlich schneller ans Ziel.

Auch die Wahl eines bestimmten Fahrlehrers kann die Terminplanung beeinflussen.

Unterm Strich gilt: Je kontinuierlicher du dabei bist, desto besser.

Für den Führerschein Klasse B sind gesetzlich 12 Sonderfahrten à 45 Minuten vorgeschrieben. Diese finden statt, sobald du das Fahrzeug grundsätzlich sicher beherrschst.

Die Sonderfahrten setzen sich wie folgt zusammen:

  • 5 Fahrstunden Überland (Landstraße)
  • 4 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden Nachtfahrt (Dunkelheit oder Dämmerung)

Zusätzlich zu den Pflichtstunden kommen weitere Übungsfahrstunden hinzu. Je nach deinem Lernfortschritt sind es im Durchschnitt etwa 30 bis 40 Fahrstunden insgesamt, bis du prüfungsreif bist. Wie viele Stunden du genau brauchst, hängt immer davon ab, wie schnell du dich im Straßenverkehr sicher fühlst.

Kosten pro Fahrstunde: Eine Fahr- und Sonderfahrstunde kostet bei uns 70 € (45 Minuten).

Ja das ist möglich. Sobald dein Antrag vollständig ist und beim LBV eingereicht wurde, kannst du bereits mit der Ausbildung starten. Zusätzlich solltest du mindestens die Hälfte der Theoriestunden besucht haben. Ob du parallel schon Fahrstunden bekommst, hängt außerdem von der aktuellen Verfügbarkeit der Fahrlehrer ab.

Wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du oft schon früh mit den ersten Fahrstunden beginnen – parallel zur Theorie.

Auch während deiner Fahrausbildung bist du ganz normaler Verkehrsteilnehmer – egal ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem E-Scooter. Bitte beachte: Verstöße im Straßenverkehr außerhalb der Fahrstunden können Auswirkungen auf deine Ausbildung haben.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • grobe oder wiederholte Verstöße gegen Verkehrsregeln
  • riskantes Verhalten im Straßenverkehr (z. B. ohne Licht fahren oder zu zweit auf einem E-Scooter)

Solche Situationen können dazu führen, dass wir deine Ausbildungsreife neu bewerten oder die Ausbildung vorübergehend unterbrechen müssen. Uns geht es dabei nicht um Strafen, sondern darum, dass du sicher und verantwortungsbewusst im Straßenverkehr unterwegs bist – egal in welchem Fahrzeug.

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